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Arsenal Supporters Club - German Gooners 1. Gründung | 2. Satzung | 3. Mitglieder | 4. Mitglied werden 1. Gründung - ein Bericht von StP / Bilder von Speimanes. Der Ursprung liegt in der Idee eines Einzelnen, der seine Leidenschaft, Faszination und Liebe als Fan der GUNNERS in Deutschland auf einer eigenen Homepage bündelte, um in diesem Land Gleichgesinnte zu finden. Das alles begab sich zu einer Zeit, als viele ihr Interesse auf Mannschaften wie den FC Liverpool (Beatlesfans, oder was?) oder ManU (gääähn!!!! zur Zeit seh ich immer weniger Trikots von denen auf den Straßen. Warum wohl? ) lenkten, aber Arsenal? Die spielten nicht in der Champions League und auch sonst gab`s nix zu berichten, außer einem eher zweifelhaften Auftritt im UEFA-Cup gegen Gladbach. Trotzdem entstand wenig später diese legendäre Homepage und innerhalb kürzester Zeit "trafen" sich dort die Anhänger verschiedenster deutscher Vereine friedlich unter der Flagge des EINZIG WAHREN Londoner Fußballclubs. Natürlich war schnell die Idee geboren, einen Fan-Club ins Leben zu rufen. Nur stellte die Umsetzung ein logistisches Problem dar. Schließlich waren und sind wir ein weitverstreuter Haufen, der sich von Frankfurt/Oder über Bochum, Köln, dem Saarland, Hamburg, Jena, Leipzig, Dresden, Döbeln, Düsseldorf, Berlin (Ost und West), Aue und was weiß ich noch wo erstreckt. All diese Leute unter einen Hut zu kriegen, erschien fast unmöglich. Aber manchmal geschehen eben Wunder. Und unseres geschah am 30.10.2002. Anfangs waren es die üblichen Verdächtigen (neun an der Zahl), die sich im "Haus Rietkötter" in Bochum versammelten. Trotz [Oder wegen? PVG] im Vorfeld selbst auferlegten Alkoholverbots während der Gründungsmodalitäten sah die erste Bestellung wie folgt aus: 8 Pils und 1 Cola. Unser "BerlinGunner" verteilte den von ihm ausgearbeiteten Satzungsentwurf [Ehre, wem selbige gebührt: Dank geht auch an die German Reds, deren Satzung uns als Vorlage diente. PVG], der nun Punkt für Punkt verabschiedet werden sollte. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde uns bewusst, dass das Zeitlimit von vier Stunden für die Gründung unseres Clubs nicht zu großzügig berechnet war.
Wichtige Zusätze wie: Wir bissen uns also an Dingen fest, die interessanterweise den meisten der Anwesenden als normal und nicht diskussionswürdig erschienen. Probleme wie Mitgliedsbeitrag oder MV, von denen wir erwarteten, dass sie mehr Zeit erfordern würden, wurden im Handumdrehen verabschiedet. Höchst begeistert lauschten wir Trevors Vortrag, der uns äußerst informative und detaillierte Einblicke in die Strukturen des "Berlin Cricket Club - The Refugees ( wohl eher "Trevugees" :o) )" gewährte, so daß einige sich kurzzeitig wünschten, Arsenal hätte eine Cricketabteilung. Es war nicht leicht, da wieder zur Tagesordnung übergehen zu können. Diese wurde nun durch die verbalen und zugegebenermaßen doch recht sinnfreien Ergüsse eines arg neben sich stehenden Liverpool Supporters gestört, den ...sten uns dankenswerterweise zugemutet hatte. Nach dem Trevor ihm in seiner liebeswerten Art einen Tisch vor der Tür anbot, war auch diese Störung beseitigt. Mittlerweile hatten sich immer mehr "Gooners" eingefunden, was den Lautstärkepegel in einem Maße ansteigen ließ, daß man sein eigenes Wort kaum noch verstand. Mit Mühe schafften wir es dann doch noch, den letzten Punkt der Satzung zu verabschieden. Und um 18:02 Uhr gab PVG mit etwas entnervter [Was ich ausdrücklich bestreite. PVG], aber doch feierlicher Stimme die Gründung des "ARSENAL SUPPORTERS CLUB - GERMAN GOONERS" bekannt. Nun ging`s wirklich fix. Als Vorstandsvorsitzender ("El Presidente") wurde Carsten gewählt. Ihm folgten Trevor als Kassenprüfer ("KassenTrev") und Markus als Schriftführer ("Writin`Maxxe") in den Vorstand. Die Prüfung der Kasse ging mit Stefan und Stefan fest in Paulianerhände. Nach einer kurzen, zackigen Ansprache unseres Präsis, die mit den Worten: " ... up the Gunners!" endete, war es vollbracht. Erleichtert und voller Stolz konnten sich nun neunzehn frischgebackene Gründungsmitglieder auf den Weg nach Dortmund machen, wo wir den Majas mit 1:2 unterlagen. Aber das ist eine andere Geschichte ... .... und Jena!!! (Weitere Bilder gibt`s unter http://www.onenil.de.) Wir stehen in regelmäßigem Kontakt zum Verein und sind als d e r offizielle deutsche Supporters Club anerkannt. Nebenstehender Schnipsel ist dem Arsenal-Programmheft vom Champions League Heimspiel gegen Valencia (10.12.2002) entnommen. Der Reisebericht einer Gruppe German Gooners vom Champions League Match in Vigo in der Saison 2003/2004 wurde im offiziellen Programm zum Rückspiel veröffentlicht (siehe hier). Und in den Kicker haben wir es auch schon geschafft: 2. Satzung (in der Fassung vom 26. Juli 2007) §1 Gründung (1) Der Verein trägt den Namen „Arsenal Germany“. (2) Arsenal Germany vereint Fans des Arsenal FC in Deutschland. Seine Mitglieder distanzieren sich von jeder Art der Gewaltanwendung und Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der Herkunft, Hautfarbe, Religion und des Geschlechts. § 2 Beginn der Mitgliedschaft; Ehrenmitgliedschaft (1) Ordentliches Mitglied des Clubs kann jeder werden, der die Clubsatzung schriftlich anerkennt. Clubmitglieder unter achtzehn Jahren müssen zusätzlich das schriftliche Einverständnis ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen. Die Erstellung eines Clubausweises zur Erleichterung der Identifikation gegenüber Arsenal wird erwogen. (2) Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt, mit der Annahme des schriftlichen Aufnahmeantrages durch den Vorstand. (3) Auf einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung vergibt der Club eine Ehrenmitgliedschaft. § 3 Ende der Mitgliedschaft (1) Die ordentliche Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds. Ein Anspruch auf Auseinandersetzung des Clubvermögens ist ausgeschlossen, es hat keinen Anspruch auf Auszahlung bereits gezahlter Beiträge. (2) Ein Austritt ist nur zum Ende eines jeden Monats durch schriftliche Anzeige an den Vorstand möglich. (3) Ein Ausschluss kann aufgrund Vereinsschädigenden Verhaltens erfolgen. Als solches gilt insbesondere ein grober Verstoß gegen diese Satzung. Der Ausschluss kann von jedem Mitglied beantragt werden und wird nach Anhörung des betroffenen Mitglieds vom Vorstand einstimmig beschlossen. (4) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt auf Antrag eines Mitgliedes durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung. § 4 Organisation (1) Organe des Clubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. (2) Das Geschäftsjahr dauert vom 01.06. bis zum 31.05.. § 5 Mitgliederversammlung (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung soll am Ende des Geschäftsjahres stattfinden,. Sie wird vom Vorstand einberufen. Ihr Ort und ihr Termin sind spätestens acht Wochen zuvor bekannt zu geben. (2) Notwendige Tagesordnungspunkte der ordentlichen Mitgliederversammlung sind: - Entlastung des Vorstandes mit Jahresbericht und Kassenbericht, - Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer. (3) Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist. (4) Auf Beschluss des Vorstandes oder eines Drittels der Clubmitglieder wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Ihr Ort und Termin sind spätestens zwei Wochen zuvor bekannt zu geben. (5) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet. Ihr Verlauf wird in einem Protokoll festgehalten. Dieses muss innerhalb der folgenden vier Wochen online veröffentlicht werden. § 6 Vorstand (1) Die Leitung des Clubs und seine Vertretung obliegen dem Vorstand. Dieser besteht aus drei volljährigen Mitgliedern, von denen mindestens einer Gründungsmitglied oder seit fünf Jahren Mitglied sein muss. Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorsitzenden, einen Schriftführer sowie einen Kassenwart. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen, sofern in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist. (2) Der Vorstand wird jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Gewählt ist, wer mindestens die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Ergibt sich danach nicht die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder nach Absatz 1, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur noch die Mehrheitsverhältnisse zwischen den Kandidaten entscheiden. Entfällt danach auf mehrere Kandidaten die selbe Anzahl abgegebener Stimmen, entscheidet eine Stichwahl. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. (3) Zu seiner Entlastung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung hierzu einen Jahresbericht vor. (4) Eine Verpflichtung der Mitglieder durch den Vorstand ist auf ihren Anteil am Clubvermögen beschränkt. § 7 Finanzierung (1) Das Clubvermögen wird am Ende des Geschäftsjahres von zwei durch die Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfern auf Korrektheit und Bestand überprüft. Die Kassenprüfer legen der Mitgliederversammlung einen Abschlussbericht vor. (2) Jedes Mitglied ist zur jährlichen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von fünfzehn Euro verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31.06. zu zahlen. § 8 Auflösung (1) Der Club ist vom Bestand seiner Mitglieder unabhängig, solange deren Zahl drei nicht unterschreitet. (2) Die Mitglieder können mit einer Mehrheit von drei Vierteln die Auflösung des Clubs beschließen. Das Clubvermögen wird einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. § 9 Satzungsänderungen
§ 10 Inkrafttreten
Wir sehen uns keinesfalls als geschlossene Gesellschaft. Sollte Obiges Dein Interesse geweckt haben, Du hast noch Fragen und/oder würdest gern Mitglied im Arsenal Supporters Club - German Gooners werden, dann wende Dich einfach an uns. Im Falle einer gewünschten Mitgliedschaft und der Identifizierung mit unseren v.a. in der Satzung niedergelegten Grundsätzen geht die Mail bitte unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Adresse, der Telefonnummer und des Geburtsdatums an board [at] german-gooners.de. Herzlich Willkommen! |
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zuletzt bearbeitet am 11. Oktober 2007 von PVG |
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